Im Arzthaftungsrecht wird unserer Kanzlei durch einen Kollegen unterstützt, der Rechtsanwalt und Arzt ist. Gerade die Kombination von ärztlicher Kenntnis und juristischem Fachwissen befähigt ihn, Ansprüche von Patienten genau zu definieren, die aufgrund von Behandlungsfehlern Ansprüche gegen Ärzte und Versicherungen haben.