Die Vergütung bei einem Anwalt ist klar geregelt und ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aus einer Honorarvereinbarung. Wir halten die Kosten transparent und man sollte bedenken, dass es oftmals besser ist, frühzeitig den Anwalt für eine Beratung aufzusuchen, als später Schadenbegrenzung zu betreiben. Dies kann oftmals wesentlich teurer kommen. Im Zivilprozess hat grundsätzlich der die Kosten zu tragen, der den Prozess verliert. Die Kosten bestimmen sich dabei nach dem Streitwert. Im Arbeitsrecht, also bei Streitigkeiten  zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, hat jede Partei in der 1. Instanz seine Kosten selbst zu tragen. So wird die Angst genommen, einen Prozess führen zu müssen.

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Für den Fall, dass Sie eine Rechtschutzversicherung haben werden die Rechtsanwaltskosten, wie auch die Gerichts- und Gutachterkosten meist von der Rechtschutzversicherung getragen, dies sollte jedoch im Vorfeld mit der Rechtschutzversicherung abgeklärt werden.

Im Falle, dass Sie vermögenslos sein sollten, kann auch über Prozesskostenhilfe abgerechnet werden, sprechen Sie uns hierzu an.

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